Hotel Narvil Conference & Spa, Serock
05.03
06.03
Hotel Narvil Conference & Spa, Serock
Bannerhintergrund

Kinderschutzrichtlinien

Im Interesse der Sicherheit unserer jüngsten Gäste haben wir eine Schutzrichtlinie erstellt, die beim Check-in die Vorlage eines Dokuments verlangt, das die Identität des Kindes sowie die Verwandtschaft bestätigt.

Sehr geehrte Gäste!

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung sexualisierter Kriminalität und zum Schutz Minderjähriger sowie der Leitlinien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten, und unter Anerkennung der wichtigen Rolle von Unternehmen bei der Wahrung der Kinderrechte, informiert das Hotel Narvil Sp. z o.o., dass erwachsene Reisende mit Kindern beim Check-in verpflichtet sind, ein Dokument vorzulegen, das die Identität des Kindes und die Verwandtschaft nachweist, wie z. B. Personalausweis, Schülerausweis, MOBYWATEL oder Online-Konto des Patienten, Standesamtsurkunde, gerichtlicher Beschluss, notariell beglaubigte Einverständniserklärung eines Elternteils für die Reise einer Person mit dem Kind oder eine vom Elternteil unterzeichnete Einverständniserklärung des Kindes mit Angaben zum Kind, Wohnadresse, Telefonnummer des Elternteils und Ausweis-/PESEL-Nummer der Person, der das Elternteil die Aufsicht über das Kind übertragen hat.

Für Ihren Komfort haben wir ein Muster für die Vollmacht des Betreuers durch den Elternteil / gesetzlichen Vormund des Kindes erstellt, das Sie von unserer Website herunterladen und beim Check-in dabei haben können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den SOM-Koordinator

Katarzyna Wodecka-Miara (+48 519 041 300 | som@hotelnarvil.pl)
Im Falle der Abwesenheit des SOM-Koordinators ist die Vertretungsperson Dariusz Wesołowski (+48 519 041 364)

 

Diese Website verwendet Cookies.

Durch den Besuch akzeptieren Sie unsere Cookie-Politik, nach Ihren Browser-Einstellungen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

OK, schließen